Allgemeines zum Strahlenschutz

Für die Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Röntgenuntersuchungen im mittleren und hohen Dosisbereich setzen die «Strahlenschutzverordnung» (StSV) mit der zugehörigen «Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung; nachfolgend (StS-ABV)» eine entsprechende Weiterbildung voraus. Mit dem Fähigkeitsausweis «Strahlenschutz in der Chirurgie (SGC)» können Ärzte der in Ziffer 2.1 genannten Fachrichtungen dokumentieren, dass sie durch eine gezielte Weiter- und Fortbildung vertiefte Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen.

Der Fähigkeitsausweis erlaubt die Durchführung von Röntgenuntersuchungen unter dem Bildwandler (zum Beispiel intraoperative Beurteilung bei Frakturbehandlung, Cholangiographie, Punktionen oder Repositionen im Notfall oder der Sprechstunde). Für das Betreiben und Bedienen einer Röntgen-Anlage (zum Beispiel für ein Röntgen Thorax oder ein Röntgen des Sprunggelenks) ist eine gesonderte Befähigung notwendig.

Ablauf zur Erlangung des Fähigkeitsausweis Strahlenschutz

  1. Formular «Weiterbildungsprotokoll und Antragsformular für den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Chirurgie (SGC)» ausfüllen und mit allen Beilagen an «info@sgc-ssc.ch» senden

  2. Formular und Anhänge werden geprüft (Dauer ca. 1-2 Monate)

  3. Sie erhalten von uns eine Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen für den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz

  4. Facharzttitel Chirurgie beim SIWF beantragen

  5. Strahlenschutz wird mit etwas Verzögerung automatisch auch ins MedReg eingetragen (sollte dieser nicht eingetragen sein, wenden Sie sich an «info@sgc-ssc.ch»)

  6. Wenn Sie ein Diplom für den Strahlenschutz wünschen und dieser bereits im MedReg eingetragen ist wenden Sie sich an «info@sgc-ssc.ch