Ablauf
Die Fortbildungsordnung sieht vor, dass die Fachgesellschaften eine Kontrolle der Fortbildung alle 3 Jahre vornimmt. Pro 3-jährige Kontrollperiode müssen pro Person 150 Credit Punkte in strukturierter Fortbildung nachgewiesen werden können. Die Kontrollperiode beginnt jeweils am 1. Januar eines Kalenderjahres.
Die SGC kontrolliert jährlich einen Teil der Titelträger, wobei es ihr frei steht, auch stichprobenweise vorzugehen. In der Kontrollperiode von 3 Jahren sollten in der Regel alle Titelträger erfasst werden. Die Selbstdeklaration gilt auch für Titelträger, welche sich von Amtes wegen intensiv der Lehre und Forschung und somit der Fortbildung widmen (Ordinarien, akademische Lehrpersonen etc.). Titelträger, welche die Fortbildungspflicht erhalten ein FMH-Fortbildungsdiplom. Dieses berechtigt zum Tragen des Titels und zum Eintrag ins Ärzteregister der FMH.