Stellungsnahme: Fallpauschalen 2026
Wie Sie wissen, wird am 01.01.2026 eine wesentliche Änderung der ambulanten Tarifstruktur in Kraft treten, gemäß einem Beschluss des Bundesrates. Der Tarmed wird durch zwei neue Tarifstrukturen ersetzt: Tardoc und die ambulanten Pauschalen. Während der neue Tardoc-Tarif unterstützt wird, stellen die ambulanten Pauschalen viele Probleme dar. Diese Pauschalen, die auf einem ähnlichen System wie das DRG basieren, werden ein Leistungspaket vergüten, das präoperative Besuche und die mit den Eingriffen verbundenen Kosten umfasst. In seinem Beschluss vom 19. Juni 2024 hat der Bundesrat die Einführung von 119 ambulanten Pauschalen beschlossen, die nicht mehr geändert werden können. Diese betreffen die Chirurgie nur am Rande. Allerdings hat das für die Entwicklung der ambulanten Tarife zuständige Organ, OTMA/OAAT, am 15.08.2024 entschieden, 251 Pauschalen hinzuzufügen, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten sollen.
Die von OTMA/OAAT vorgeschlagenen Ergänzungen betreffen direkt die Chirurgie. Die Auswirkungen werden erheblich sein und ernsthafte wirtschaftliche und medizinische Probleme mit sich bringen. Beim Vergleich der Tarifversion 1.0 mit den TARMED-Positionen ist es überraschend, die Heterogenität der Pauschalleistungen festzustellen. Man findet dort kolorektale Eingriffe, die mit orthopädischen und bariatrischen Eingriffen vermischt sind. Darüber hinaus umfassen einige Pauschalcodes Eingriffe, die der HSM (hochspezialisierte Medizin) zugeordnet sind und unter keinen Umständen ambulant durchgeführt werden können. Schließlich basiert die Kostenberechnung einiger Pauschalen auf einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen, oft weniger als 50, was zu groben wirtschaftlichen Ungenauigkeiten führt. Im Allgemeinen werden die Pauschalvergütungen weit unter den tatsächlichen Kosten liegen. So ist die Vergütung für eine Kolonresektion oder Hepatektomie niedriger als für eine Hernienoperation. Es ist auch unmöglich, die Kosten für Implantate, bestimmte Geräte (robotische Instrumente), Pathologieleistungen, Mikrobiologie und Anästhesien separat abzurechnen. Aus all diesen Gründen hat die SGC beschlossen, sich einer breiten Allianz medizinischer Fachgesellschaften innerhalb der FMCH anzuschließen, um sich gegen die Einführung dieser neuen ambulanten Pauschalen zu wehren. Anbei senden wir Ihnen unsere Stellungnahme, die an die FMH übermittelt wurde und unsere Initiative unterstützt (siehe Anhang). Wir empfehlen Ihnen, Ihre Geschäftsleitungen und Finanzabteilungen über die mit diesem Pauschalsystem verbundenen Risiken zu informieren.
Der Dachverband der Spitäler H+ hat sich bisher nicht gegen dieses System positioniert.